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Krankenzusatzversicherung - Jetzt vergleichen



Die Krankenzusatzversicherung bietet sich an, um die Leistungsansprüche der gesetzlichen Krankenversicherung auf das private Niveau anzuheben. Diese können Sie durch individuelle Tarifwahl nach Ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen. Somit lassen sich beispielsweise Eigenbeteiligungen für Medikamente oder Behandlungskosten abfedern.

Da nicht jeder in die private Krankenversicherung wechseln kann, bietet sich diese Zusatzversicherung an, um die Kluft zwischen Kassen- und Privatpatienten auszugleichen.
So kommt die private Krankenzusatzversicherung für die Kosten auf, die nicht oder nur unvollständig von des gesetzlichen Kasen übernommen werden, beispielsweise für Zahnersatz, Naturheilverfahren, Brillen, Kontaktlinsen oder Vorzugsbehandlung im Krankenhaus, um nur einige zu nennen.

Welche Leistungen Sie zusätzlich privat absichern wollen, hängt von Ihren persönlichen Ansprüchen ab. Ihre Beiträge lassen sich übrigens steuerlich geltend machen.

Vergleichen Sie in aller Ruhe, denn oftmals ist das Angebot, das Ihre Kasse macht, teurer als der leistungsgleiche Tarif eines privaten Krankenversicherers.


Bessere Zahnversorgung mit einer Krankenzusatzversicherung


Der Eigenanteil der gesetzlich Krankenversicherten an Zahnbehandlungen und Zahnersatz steigt mit jeder neuen Gesundheitsreform.
Die gesetzlichen Kassen bezahlen nur noch einen befundorientierten Festzuschuss - ganz gleich, ob man sich für die Mindestversorgung entscheidet oder einen Zahnersatz will, der auch ästhetischen Ansprüchen gerecht wird.
Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung können Sie die Leistungslücke zwischen tatsächlichen Zahnersatzkosten und der Kassenerstattung schließen - wahlweise anteilig oder vollständig. Je nach Tarif werden Implantate, Keramikinlays und Verblendungen erstattet, auch Kosten für Zahn- und Kieferregulierung (Zahnspangen) können voll abgesichert werden. Zahnzusatztarife sind bei manchen Anbietern allerdings nicht alleine versicherbar, sondern nur in Verbindung mit stationären oder ambulanten Grundtarifen.
Laufende Behandlungen werden nicht erstattet
Vor Abschluss eines Zahnzusatztarifs verlangt der Versicherer in der Regel eine Untersuchung durch den behandelnden Zahnarzt, für fehlende Zähne wird meist ein Beitragszuschlag erhoben. Bereits eingeleitete Zahnersatzmaßnahmen sind bei allen Anbietern von der Leistung ausgeschlossen. Außerdem erstatten die Versicherer im Regelfall erst nach Ablauf einer Wartezeit von 8 Monaten.

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